Satzung des 1. Plastikmodellbauclubs Nürnberg

§ 01

Name und Sitz des Vereins

Der 1. Plastikmodellbauclub Nürnberg (1. PMCN) hat seinen Sitz in Nürnberg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.V.  *)

§ 02

Zweck des Vereins

Der 1.PMCN fördert das Interesse an Technik und Zeitgeschichte durch naturgetreue Anschauungsmodelle, Beratung und Erfahrungsaustausch sowie Ausstellungen.

Der 1. PMCN ist unabhängig, mit gemeinnütziger Zielsetzung. Ein Einnahmeüberschuss kommt ausschließlich dem Vereinszweck zugute. Vorstand und Mitglieder werden ehrenamtlich tätig.

§ 03

Begründung der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person sein, die das 14. Lebensjahr vollendet hat; Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Die Mitgliedschaft ist nicht vererblich und nicht übertragbar.

Der Beitritt erfolgt durch eine an den Vorstand zu richtende Erklärung. Empfangsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied.

§ 04

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann durch eine an den Vorstand zu richtende Erklärung beendet werden (Austritt). Empfangsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied.

Durch Beschluss des Vorstands kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn dem 1. PMCN die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar ist. Bei Ausschluss ist eine erneute Mitgliedschaft nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich.

§ 05

Mitgliedsbeitrag

Zur Deckung der Unkosten des 1. PMCN wird für jedes Kalenderjahr im Voraus ein Beitrag erhoben, dessen Höhe die Clubordnung bestimmt.

§ 06

Vorstand

Der 1. PMCN wird vom Vorstand vertreten, der auch die laufenden Geschäfte besorgt. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder.

Vorstandsmitglied kann nur ein volljähriges Vereinsmitglied sein, das die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer.

Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

Die Mitgliederversammlung kann die Bestellung nur aus wichtigem Grund widerrufen.

§ 06a

Erweiterter Vorstand

Die Mitgliederversammlung beruft zumindest einen Kassenprüfer (Revisor).

Die Bestellung von weiteren Beauftragten für Aufgaben von begrenzter Dauer ist zulässig.

§ 07

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere solche Vorhaben, die aus dem bestehenden Vereinsvermögen nicht bestritten werden können.

In der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Das Ergebnis ist vom Schriftführer in einem schriftlichen Protokoll niederzulegen.

Die Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder ist vom Vorstand eine weitere (außerordentliche) Mitgliederversammlung einzuberufen.

Die Versammlung ist schriftlich bekannt zu machen; die ordentliche Mitgliederversammlung darf nicht vor Ablauf eines Monats seit der Bekanntgabe stattfinden.

§ 08

Clubordnung

Die Clubordnung regelt die Verfahrensgrundsätze zum Vollzug der Satzung. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 09

Ergänzende Bestimmungen

Soweit Satzung und Clubordnung keine Regelung enthalten, sind die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.

Der Vorstand ist ermächtigt, Änderungen, die vom Amtsgericht oder einer Verwaltungsbehörde verlangt werden, ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung zu beschließen.

§ 10

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 13.02.1992 in Kraft.

  
 

*) Die Satzung ist am 07.09.1992 unter dem Aktenzeichen VR 2549 im Vereinsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen worden.

 

 

Clubordnung des 1. Plastikmodellbauclubs Nürnberg

Zweck der Clubordnung

Die Clubordnung ergänzt und erläutert die Satzung. Ihre Regeln sollen zu einem geordneten Vereinsgeschehen beitragen und helfen, Konflikte zu vermeiden.

 

Monatliche Treffen

Die Mitglieder treffen sich in jedem Kalendermonat zu Erfahrungsaustausch und zum Vorstellen neuer Modelle. Ort und Zeitpunkt werden von den Mitgliedern beschlossen und vom Vorstand bekannt gemacht.

Derzeit ist dies der jeweils 3. Donnerstag im Monat (außer im August) um 20.00 Uhr im Vereinslokal

 

„Zum Stamos“, Dientzenhoferstraße 26, 90480 Nürnberg, Telefon: 0911 5460554

  • Zur Beschlussfassung ist mindestens ein Drittel der eingetragenen Mitglieder erforderlich; rechnerische Bruchteile werden auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.
  • Nichtmitgliedern kann der Vorstand die Teilnahme gestatten.
  • Monatliche Treffen sind nur dann Mitgliederversammlung, wenn die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausstellungen

  • Mit Ausstellungen wirbt der 1. PMCN e.V. satzungsgemäß für den Modellbau und den Verein.
  • Die Teilnahme an einer Ausstellung ist freiwillig. Ausstellungsteilnehmer werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt. Ist die Ausstellungskapazität überschritten, besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
  • Der Vorstand ist berechtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe – insbesondere bei Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen – zur Ausstellung angemeldete Modelle abzulehnen. Ein Werturteil ist damit nicht verbunden.
  • Jeder Teilnehmer ist für seine Modelle selbst verantwortlich. Der 1. PMCN e.V. haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden.

Beitrittserklärung

  • Der Beitritt zum 1. PMCN e.V. ist schriftlich zu erklären. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Austrittserklärung

  • Der Austritt muss schriftlich an die Vorstandschaft erklärt werden. Im Zweifel entscheidet der Vorstand durch Beschluss.
  • Ein Mitglied, das vorsätzlich oder grob fahrlässig oder wiederholt gegen die Satzung, die Clubordnung oder die Interessen des 1. PMCN e.V. verstößt, kann durch Vorstandsbeschluss von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für strafbare Handlungen zu Lasten des 1. PMCN e.V., unbefugtes Auftreten im Namen des 1. PMCN e.V. und Störungen des Vereinsfriedens. Gleiches gilt für Zahlungsverzug trotz Mahnung.
  • Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei Zahlungsverzug kann hierauf verzichtet werden.

Mitgliedsbeitrag

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit pro Kalenderjahr 30,00 €.
    Überweisungskonto: Stadtsparkasse Nürnberg, IBAN DE24 7605 0101 0001 4589 67, BIC: SSKNDE77XXX
  • Der Mitgliedsbeitrag wird dem Eintritt, im Übrigen am 1. Januar jeden Jahres der Mitgliedschaft zur Zahlung fällig.
  • Erfolgt der Beitritt nach dem 30. Juni, wird der Beitrag zur Hälfte erhoben.
  • Für Mitglieder mit erwiesen niedrigem Einkommen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag hin den Beitrag ermäßigen.

Der Vorstand

  • Der Vorstand handelt zum Wohle des 1. PMCN e.V. und ist auf wirtschaftliche und sparsame Geschäftsführung bedacht.
  • Er wird ehrenamtlich tätig. Seine notwendigen Auslagen sind zu erstatten.
  • Endet die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes vorzeitig, wird unverzüglich ein Ersatzmitglied für die Dauer der Amtszeit der übrigen Vorstandsmitglieder gewählt.

Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des 1. PMCN e.V.

Sie entscheidet in folgenden Angelegenheiten:

  • Fassung der Satzung und der Clubordnung
  • Personelle Zusammensetzung des Vorstandes
  • Grundsatzfragen, Durchführung einer Ausstellung
  • Endgültige Entscheidung über Beitrittsgesuche nach vorhergegangenem Ausschluss
  • Ein Vorhaben bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung, wenn zur Finanzierung mehr als ein Viertel des Vereinsvermögens erforderlich ist.
  • Anträge zur Satzung und zur Tagesordnung sind dem Vorstand unverzüglich nach Beschluss der Durchführung, spätestens 30 Tage vor dem Versammlungstermin mitzuteilen. Ein später eingehender Antrag kann nur in dringenden Ausnahmefällen durch Beschluss der Mitgliederversammlung zugelassen werden.
  • In der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder; rechnerische Bruchteile werden auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Zur Satzungsänderung ist eine Stimmenmehrheit von drei Viertel erforderlich.
  • Ein abgelehnter Antrag kann nicht wiederholt werden.
  • Die Wahl des Vorstandes wird von einem von den Mitgliedern bestimmten Wahlvorstand geleitet. Mitglieder des bisherigen Vorstandes und Wahlkandidaten dürfen dem Wahlvorstand nicht angehören.
  • Selbstvorschläge eines Wahlkandidaten sind zulässig.

 

Nürnberg, Januar 2026