1. Plastikmodellbauclub Nürnberg
 
Satzung
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§ 01

Name und Sitz des Vereins

Der 1. Plastikmodellbauclub Nürnberg (1. PMCN) hat seinen Sitz in Nürnberg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.V.  *)

 

§ 02

Zweck des Vereins

Der 1.PMCN fördert das Interesse an Technik und Zeitgeschichte durch naturgetreue Anschauungsmodelle, Beratung und Erfahrungsaustausch sowie Ausstellungen.

Der 1. PMCN ist unabhängig, mit gemeinnütziger Zielsetzung. Ein Einnahmeüberschuss kommt ausschließlich dem Vereinszweck zugute. Vorstand und Mitglieder werden ehrenamtlich tätig.

 

§ 03

Begründung der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person sein, die das 14. Lebensjahr vollendet hat; Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Die Mitgliedschaft ist nicht vererblich und nicht übertragbar.

Der Beitritt erfolgt durch eine an den Vorstand zu richtende Erklärung. Empfangsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied.

 

§ 04

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann durch eine an den Vorstand zu richtende Erklärung beendet werden (Austritt). Empfangsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied.

Durch Beschluss des Vorstands kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn dem 1. PMCN die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar ist. Bei Ausschluss ist eine erneute Mitgliedschaft nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich.

 

§ 05

Mitgliedsbeitrag

Zur Deckung der Unkosten des 1. PMCN wird für jedes Kalenderjahr im Voraus ein Beitrag erhoben, dessen Höhe die Clubordnung bestimmt.

 

§ 06

Vorstand

Der 1. PMCN wird vom Vorstand vertreten, der auch die laufenden Geschäfte besorgt. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder.

Vorstandsmitglied kann nur ein volljähriges Vereinsmitglied sein, das die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer.

Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

Die Mitgliederversammlung kann die Bestellung nur aus wichtigem Grund widerrufen.

 

§ 06a

Erweiterter Vorstand

Die Mitgliederversammlung beruft zumindest einen Kassenprüfer (Revisor).

Die Bestellung von weiteren Beauftragten für Aufgaben von begrenzter Dauer ist zulässig.

 

§ 07

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere solche Vorhaben, die aus dem bestehenden Vereinsvermögen nicht bestritten werden können.

In der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Das Ergebnis ist vom Schriftführer in einem schriftlichen Protokoll niederzulegen.

Die Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder ist vom Vorstand eine weitere (außerordentliche) Mitgliederversammlung einzuberufen.

Die Versammlung ist schriftlich bekannt zu machen; die ordentliche Mitgliederversammlung darf nicht vor Ablauf eines Monats seit der Bekanntgabe stattfinden.

 

§ 08

Clubordnung

Die Clubordnung regelt die Verfahrensgrundsätze zum Vollzug der Satzung. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

§ 09

Ergänzende Bestimmungen

Soweit Satzung und Clubordnung keine Regelung enthalten, sind die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.

Der Vorstand ist ermächtigt, Änderungen, die vom Amtsgericht oder einer Verwaltungsbehörde verlangt werden, ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung zu beschließen.

 

§ 10

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 13.02.1992 in Kraft.

 

 

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  *) Die Satzung ist am 07.09.1992 unter dem Aktenzeichen VR 2549 im Vereinsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen worden.

 


Clubordnung